Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer. Gegenüber Verbrauchern haben diese AGB keine Geltung.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SCHMITT CONSULTING S.A.R.L. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblichen Auftraggebern. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Leistungen werden als Stundenkontingent oder Werkvertrag erbracht. Nicht verbrauchte Stunden werden auf den Folgemonat übertragen. Arbeitnehmerüberlassung ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser AGB.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Reisekosten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber hat Leistungen binnen 10 Werktagen nach Lieferung abzunehmen. Bei ausbleibender Rückmeldung gilt die Leistung als abgenommen. Meilensteinzahlungen sind nach Abnahme der jeweiligen Etappe fällig.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.
Beide Parteien verpflichten sich zur dauerhaften Geheimhaltung vertraulicher Informationen, auch nach Vertragsende. Auf Wunsch wird ein gesondertes NDA geschlossen.
Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten, zweckgebundenen Nutzungsrechte. Insbesondere verbleiben sämtliche Rechte an Software, Firmware und zugehörigem Quellcode beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erhält ein zweckgebundenes Nutzungsrecht gemäß der jeweiligen Vereinbarung, kein Eigentumsrecht am geistigen Eigentum.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede weitergehende Haftung — insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn — ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Nettorechnungswert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Es gilt französisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Strasbourg.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Mit dem Zustandekommen einer Beauftragung — gleich welcher Art und unabhängig davon, ob ein gesonderter Vertrag geschlossen wurde — gelten diese AGB als vom Auftraggeber anerkannt. Sie gelten subsidiär: Soweit ein individueller Vertrag einzelne Punkte ausdrücklich abweichend regelt, gehen diese Regelungen vor. Für alle nicht ausdrücklich abweichend geregelten Punkte gelten diese AGB in vollem Umfang.