Für die Zusammenarbeit stehen zwei bewährte Vertragsmodelle zur Verfügung — je nach Art und Planbarkeit des Projekts.
Beauftragung auf Stundenbasis für ein vereinbartes Stundenkontingent. Geeignet für laufende Betreuung, Beratung und Aufgaben mit schwer planbarem Umfang.
Beauftragung für eine genau definierte, abgegrenzte Leistung. Geeignet für Entwicklungsprojekte mit klar beschreibbarem Ergebnis und definierten Meilensteinen.
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) ist ausdrücklich nicht vorgesehen und wird nicht angeboten. Dies ergibt sich aus der Unternehmensstruktur — die anderen genannten Vertragsmodelle decken alle üblichen Projektkonstellationen ab.
Für alle Beauftragungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Erstgespräch und eine unverbindliche Projektbewertung sind kostenlos.