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Beauftragung

Für die Zusammenarbeit stehen zwei bewährte Vertragsmodelle zur Verfügung — je nach Art und Planbarkeit des Projekts.

Stundenkontingent

Verfügbar

Beauftragung auf Stundenbasis für ein vereinbartes Stundenkontingent. Geeignet für laufende Betreuung, Beratung und Aufgaben mit schwer planbarem Umfang.

  • Festlegung eines Stundenkontingents (Beauftragungsvolumen in Stunden)
  • Abrechnung der tatsächlich geleisteten Stunden
  • Monatliche Stundenabrechnung mit Tätigkeitsnachweis
  • Nicht verbrauchte Stunden verfallen nicht — Übertrag auf Folgemonat oder Gutschrift möglich
  • Flexible Anpassung des Kontingents nach Vereinbarung
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Werkvertrag (Zielvereinbarung)

Verfügbar

Beauftragung für eine genau definierte, abgegrenzte Leistung. Geeignet für Entwicklungsprojekte mit klar beschreibbarem Ergebnis und definierten Meilensteinen.

  • Klare Zieldefinition und Leistungsbeschreibung im Vorfeld
  • Aufteilung in Etappen (Meilensteine) mit je vereinbarter Teilzahlung
  • Zahlung erfolgt meilensteingebunden nach Abnahme jeder Etappe
  • Abschlussabnahme und Schlusszahlung nach vollständiger Lieferung
  • Änderungen am Leistungsumfang werden als separater Nachauftrag behandelt
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Arbeitnehmerüberlassung

Nicht möglich

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) ist ausdrücklich nicht vorgesehen und wird nicht angeboten. Dies ergibt sich aus der Unternehmensstruktur — die anderen genannten Vertragsmodelle decken alle üblichen Projektkonstellationen ab.

Für alle Beauftragungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Erstgespräch und eine unverbindliche Projektbewertung sind kostenlos.

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